FIB - Flüchtlingsinitiative Brandenburg
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25. Juni 2003 / Flüchtlingsinitiative Brandenburg / NAP Bundestagsauschuss für Menschenrechte

Sehr geehrte Damen und Herren,

international gilt Deutschland als ein Land mit einer lebendigen, starken Demokratie, welche immer wieder die demokratischen Rechte einfordert, wenn diese irgendwo auf der Welt bedroht sind.
Hier in Deutschland sind die Hüter der Demokratie zu Hause, und deshalb ist es unausweichlich, dass in diesem Land die Regeln einer demokratischen Gesellschaft besonders stark gefordert sind.
Wir hoffen daher, dass die Anliegen der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz von Durban in Deutschland auf Bereitschaft stoßen. Ich möchte somit die Gelegenheit ergreifen, all jenen zu gratulieren, die ihre Kräfte versammelt haben und die Arbeit von Durban gemeinsam fortsetzen.

Diese Konferenz ist der Anlass, dass ich hier heute im Namen der Flüchtlingsinitiative Brandenburg und im Interessen aller Flüchtlinge in Deutschland zu Ihnen sprechen darf.
Entsprechend dem Paragrahpen 191a des Durban Programm of Action erhalten wir NGOs gemeinsam mit der Bundesregierung die Gelegenheit, die nächsten Schritte zu entwickeln, den Nationalen Aktionsplan, welcher auf die ganz spezifischen Voraussetzungen in Deutschland reagieren soll.
Im Hintergrund des Aktionsplans stehen auch die völkerrechtlichen Abkommen, die Deutschland ratifiziert hat – jetzt geht es um die Einhaltung und Umsetzung der Forderungen aus den unterschiedlichen Konventionen und Abkommen.

Die Forderungen von Durban sich auch im Sinne der Allgmeinenen Erklärung der Menschenrechte , welche die Gleichheit aller Menschen im ersten Artikel einführte: alle Menschen sind frei geboren und besitzen die gleichen Menschenrechte. Diese Rechte fordern auf, gemeinsam weiterzugehen in einem Geist der Brüderlichkeit, gestärkt durch die Absicherung aus dem 1.Artikel des Deutschen Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.

Als Asylbewerber möchten wir insbesondere die schwierigen Lebensumstände und Bedingungen während unseres Aufenthalts in Deutschland als einen der Schwerpunkte in den NAP einbringen.

Vor drei Wochen erhielt ich einen Brief des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Ich war sehr überrascht, hinter meinem Namen auf dem Adressenfeld den Titel MdB zu lesen (natürlich war es ein Versehen).
Mein aktueller Status macht aus mir einen Bürger zweiter Klasse. Als Asylbewerber in Deutschland steht man automatisch ganz hinten in der Skala der gesellschaftlichen Akzeptanz. Deshalb reizt die Abkürzung MdB hinter meinem Namen zum Lachen.

Als Mitglied des Bundestages wäre ich sicher der erste, der unter Residenzpflicht steht, der Arbeitsverbot hat, der nur in gewissen Läden einkaufen darf, der kein Konto eröffnen darf, der keine Ausbildung machen darf, und vieles mehr.

In Artikel 13, Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht, dass jeder das Recht auf freie Bewegung und freie Wohnsitzwahl hat, innerhalb des jeweiligen Landes. In Deutschland aber sind Asylbewerber entsprechend dem Artikel 56 des Asylverfahrensgesetzes an einen Landkreis gebunden, in dem sich ihr Aufnahmeheim befindet. Die Heime stehen oft isoliert, weit weg von den Zentren, manchmal fern ab im Wald. Asylbewerber in Henningsdorf beispielsweise dürfen nicht nach Berlin rein fahren, denn sie würden die Kreisgrenze überschreiten und somit die Residenzpflicht verletzen.
Dieser unsichtbare Käfig wird damit begründet, dass die Asylbewerber jederzeit für das Verfahren erreichbar sein müssen. Wie Sie alle wissen, kann diese Wartezeit bis zu 15 Jahren dauern, bis ein Verfahren abgeschlossen ist.

In dieser Zeit sind viele Grund- und Menschenrechte aufgrund des Deutschen Asylgesetzes wesentlich eingeschränkt:

  • Das Recht auf Arbeit
  • Das Recht auf Bildung
  • Bewegungsfreiheit
  • Freie Wahl des Wohnsitzes
  • Unversehrtheit / Schutz vor Verfolgung

Die Durban-Declaration geht in §78 auf den Artikel 23, §1 der UN-Konvention ein, dass jeder man das Recht auf Arbeit hat, frei Beschäftigungswahl zu Bedingungen, die nicht das Wohlergehen und die Gesundheit gefährden. Bundeskanzler Schröder sprach kürzlich davon, dass es in Deutschland kein Recht auf Faulheit gäbe. Das Asyl Gesetz aber diktiert Faulheit.
Wir leiden nämlich unter dem Nichts-Tun! Dies ist entwürdigend und macht uns krank.
Unter dem Artikel 1 der UN-Konvention gegen Diskriminierung im Zugang zu Bildung werden folgende Praktiken verurteilt:

  1. eine Person oder eine bestimmte Gruppe im Zugang zu Bildung und bestimmten Level zu begrenzen
  2. Einzelpersonen oder Gruppen auf einem niedrigen Bildungsstandart zu begrenzen
  3. Separierung von Ausbildungsgruppen für qualitativ unterschiedliche Bildungsangebote
  4. Bildungsinhalte oder Bedingungen der Bildung, welche entwürdigend sind.

Viele Flüchtlinge erreichen Deutschland in einem Lebensalter, wo ihre Ausbildung nicht abgeschlossen ist. Durch das Asylgesetz ist es ihnen verboten, nach der 10.Klasse die Schule oder Ausbildung hier weiterzuführen: sie dürfen nicht zum Studium und nicht zur Berufslehre. Sie verlieren somit wertvolle Jahre für ihre Berufsqualifikation, sie werden lethargisch und passiv. Wenn sie in ihre Heimatländer zurückkommen, sind sie unfähig, sich für die Zukunft des Landes einzusetzen. So wird unter anderem auf einem ganz stillem Weg Entwicklungshilfe verhindert.

Das Menschenrecht auf Unversehrtheit sollte die zentrale Stellung im Asylrecht einnehmen. Menschen flüchten, weil sie verfolgt und bedroht sind. Der Schutz und die Betreuung, die Aufenthaltsbedingungen in diesem Schutzraum sind wichtig.
Die Durban-Declaration fordert im Paragraph 34 alle Staaten auf, die Aufnahme und Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge in ihren Ländern den internationalen Menschenrechten entsprechend zu gestalten. Die internationale Gemeinschaft soll den Flüchtlingen und Asylbewerbern beistehen und sie unterstützen, in ihren verschiedenen Bedürfnissen, an den unterschiedlichen Orten der Welt.

Die Asylbewerber und Flüchtlinge wünschen sich eine zunehmend starke Einbeziehung des Ergebnisses von Durban , da sie täglich rassistischen Anfeindungen und Übergriffen ausgesetzt sind. Die §84 und 85 der Durban-Declaration zielen direkt auf die Forderung nach Verfolgung dieser Diskriminierungen und Straftaten.
Die örtlichen Gerichte urteilen sehr mild und willkürlich über rassistisch motivierte Straftäter und Gewaltverbrecher. Oft kommen die Täter mit keiner Strafe oder auf Bewährung frei. Es fehlt eine Gesetzgebung, die sich ausdrücklich gegen Rassismus wendet. Der gute Wille einzelner Richter reicht nicht aus.

Ich bin persönlich mehrfach rassistisch angegriffen worden. Dies gilt auch für mein Asylheim. Im Osten Deutschlands gibt es noch immer "no-go-areas“ für uns. Wir erleben täglich Rassismus in all seinen hässlichen Facetten. Deshalb spielt die Forderung nach Einführung eines Anti-Diskriminierunsgesetzes eine wichtige Rolle bei dem NGO-Beitrag zum Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus. Deshalb fordern wir eine rasche Umsetzung des Artikel 13 des EG-Vertrages in der Fassung des Amsterdamer Vertrages.

Als Mitglied der AG Durban Follow-up werden wir unseren Beitrag zur Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus leisten, um unsere Vision einer diskriminierungsfreien Gesellschaft näher zu kommen. Wir hoffen auf Unterstützung der Abgeordneten, Fraktionen und Ausschüsse des Deutschen Bundestages.

Abdel Amine Mohammed

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